Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Bestandteil der AGB und gilt immer dann, wenn KTESIBIOS personenbezogene Daten im Auftrag eines Organisationskunden verarbeitet.

Entwurf — wartet auf rechtliche Prüfung

Der Wortlaut auf dieser Seite ist ein Entwurf. Die endgültige Formulierung steht vor dem Launch unter externer rechtlicher Prüfung (M-LEGAL).

Einleitung

Wenn ein Organisationskunde KTESIBIOS zur Windladenplanung nutzt, ist die Organisation Verantwortlicher der personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder und KTESIBIOS ist Auftragsverarbeiter. Dieser AVV beschreibt die vertraglichen Pflichten beider Seiten gemäß Artikel 28 der DSGVO.

Verarbeitungsumfang

KTESIBIOS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erbringung des Dienstes für den Verantwortlichen: zur Authentifizierung der Mitglieder, zur Speicherung der von der Organisation erstellten Projekte und Registerbibliotheken sowie zur Erstellung der vom Verantwortlichen angeforderten DXF-Exporte. Es werden keine personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken verarbeitet.

Pflichten des Auftragsverarbeiters

Als Auftragsverarbeiter ergreifen wir geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, unterstützen den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen, benachrichtigen den Verantwortlichen unverzüglich im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und stellen die zur Nachweisführung gemäß Artikel 28 erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Unterauftragsverarbeiter

KTESIBIOS setzt eine begrenzte Anzahl von Unterauftragsverarbeitern für den Betrieb des Dienstes ein — aufgeführt auf der Seite der Unterauftragsverarbeiter. Wir informieren den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen dieser Liste und geben ihm die Möglichkeit, Einwände zu erheben, bevor die Änderung wirksam wird.

Internationale Datenübermittlungen

Personenbezogene Daten werden standardmäßig in EU-Regionen verarbeitet. Werden Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt, erfolgt die Übermittlung auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission; die für jeden Unterauftragsverarbeiter geltenden Klauseln sind im Register der Unterauftragsverarbeiter dokumentiert.